
Wir helfen Ihnen bei der Dokumentation der Sach- und Rechtsmängel bevor es zu spät ist.
Nach BGB §633 hat der Unternehmer (Auftragnehmer) dem Besteller (Auftraggeber) das Werk (z. B. Elektrische Anlage) frei von Sach- und Rechtsmängel zu verschaffen. Dies ist ebenfalls in der VOB Teil B im §13 so geregelt.
Leider stellen wir bei der Prüfung von elektrischen Anlagen immer wieder fest, dass Mängel an den Anlagen vorhanden sind. Bei der Prüfung und spätestens bei der Abnahme sollten Mängel oder die Nichteinhaltung der anerkannt Regeln erkannt werden.
Mit der Abnahme der Anlage beginnt eine Frist zu laufen bis Mängelansprüche angemeldet werden können. In BGB §634a und VOB Teil B §13 ist die Verjährungsfrist geregelt. Nach dieser Frist ist es sehr viel schwerer berechtigte Mängel zu reklamieren und erfolgreich einzufordern.
Wir helfen Ihnen die Mängel rechtzeitig zu dokumentieren. Eine gute Basis für die Durchsetzung ihrer Ansprüche auf eine mängelfreie Anlage und ein Schutz vor Forderungen Dritter gegen Sie.
Unsere Leistungen
Ihr Nutzen
| info(at)prueftech.de | 0 89 / 4 20 44 - 1 70 | Impressum |