Auch eine Elektroanlage unterliegt einem natürlichen Verschleiß. Ist der Abnutzungsvorrat aufgebraucht, kommt es zum Ausfall der Anlage.
Die Wartung oder vorbeugende Instandhaltung wird bereits im Energiewirtschaftsgesetz gefordert. In § 49 Abs. 1 Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben…
Unter Betreiben ist auch die Wartung und Instandhaltung zu sehen. Diese Forderung im Energiewirtschaftsgesetz findet man auch in Verordnungen wie z.B. in der Arbeitsstättenverordnung.
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