
Jeder Arbeitgeber, der Arbeitsmittel zur Verfügung bereitstellt, muss die jeweiligen Gefährdungen systematisch ermitteln und bewerten. Dabei sind auch die Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen sowie mit der Arbeitsumgebung zu beachten.
Nach der Gefährdungsbeurteilung werden die Schutzmaßnahmen entsprechend dem „Stand der Technik“ festgelegt, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Hierbei spielen ergonomische Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe eine wesentliche Rolle.
Als weiteres ist der Arbeitgeber verantwortlich für die Prüfung der Arbeitsmittel auf sicheren Betrieb und für korrekte Dokumentation. Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung legt er Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen für Arbeitsmittel fest. Bei dieser Bewertung ist der Stand der Technik zu beachten!
Wenn die verantwortliche Person (vEFK) eine falsche Maßnahme getroffen oder untätig geblieben ist, obwohl sie situationsbedingt dazu die Möglichkeit gehabt hätte, wird sie wegen eines Unterlassens in Garantenstellung zur Rechenschaft gezogen.
Die rechtlichen Konsequenzen können u. a. bestehen in der:
| info(at)prueftech.de | 0 89 / 4 20 44 - 1 70 | Impressum |