Die Anforderungen an öffentliche Einrichtungen

Öffentliche Einrichtungen obliegen zum Teil einer besonderen „Fürsorgepflicht“ wie z.B. in Kindertagesstätten, Schulen, etc. Auch ein öffentliches Gebäude mit stark frequentiertem Besucherverkehr ist besonders zu betrachten. In diesen Gebäuden sind die Beschädigungen und somit die Gefahr von elektrischen Unfällen Erfahrungsgemäß höher als in eigenen Betriebsgebäuden.

Eine öffentliche Einrichtung ist meistens natürlich auch Arbeitgeber. Bitte schauen Sie zu diesem Thema den Punkt „Arbeitgeber“ an.

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