Ortsfeste Geräte
Zum Betrieb von ortsfesten elektrischen Anlagen beschreibt die DIN VDE 0105 neben den allgemeinen Hinweisen,
die Vorgaben zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes.
In Absatz 5.3 werden die Hinweise zur Wiederholungsprüfung wie folgt beschrieben:
- Elektrische Anlagen sind entsprechend den Errichtungsnormen und den Sicherheitsvorschriften in einem ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten.
- Die gleiche Aussage ist auch im Energiewirtschaftsgesetz § 49 Abs. 1 enthalten.
- Es muss festgestellt werden, ob Anpassungen entsprechend den gültigen Normen bei bestehenden Anlagen
durchgeführt wurden oder erforderlich sind. - Mängel, die eine unmittelbare Gefahr bilden, sind unverzüglich zu beseitigen.
- Wiederkehrende Prüfungen: ,,Besichtigen - Erproben - Messen"