Rechtsgrundlagen


Der Gesetzgeber hat mit der BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) eine Verordnung über Sicherheit Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln erlassen und damit bestehendes europäisches Recht in deutsches Recht umgewandelt. Geregelt werden hierbei die Bereitstellung von Arbeitsmitteln, sowie deren Benutzung und Überwachung.

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist eine zwingende gesetzliche Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel, sowie für die Arbeiten in der Nähe elektrischer Anlagen oder Betriebsmittel. Die Vorschriften sind komplex und streng und kein Weg führt an ihr vorbei. Jedes Unternehmen muss anhand einer anerkannten normgerechten Prüfung aller elektrischen Geräte, die Einhaltung dieser Vorschrift nachweisen. Elektrische Anlagen und Geräte müssen auf den ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

Die CE-Konformität ist ein kleines Zeichen mit großer Wirkung. Die CE-Kennzeichnung auf elektrischen Geräten und Betriebsmitteln ist das äußere Zeichen dafür, dass ein Produkt den dem Hersteller auferlegten Anforderungen der Europäischen Union entspricht.

Die DIN-VDE Normen sind Bestimmungen rund um elektrische Anlagen. Sie werden vom VDE-Verlag ständig ergänzt und aktualisiert im Rahmen der Herausgabe des VDE-Vorschriftenwerkes.

Die TRBS (Technischen Regeln für Betriebssicherheit) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene wieder. Die Prüfung ist insbesondere dann notwendig, wenn elektrische Betriebsmittel bereitgestellt oder für den Betrieb überwachungsbedürftige Anlagen verwendet werden.

Weitere Informationen rund um Ihre Rechtssicherheit finden Sie im Bereich Gesetze / Normen.